Selbstanzeige???

Wenn ich ein Verbrechen/Straftat/Ordnungswidrigkeit erwähne, dass mir nur allein durch das Erwähnen des Selbigen nachgewiesen werden kann. Mach ich mich dann strafbar und kann ich dafür dann zur Rechenschaft gezogen werden?

Kennt sich da jemand aus?

Geposted am Samstag, 18. Juli 2009 so gegen 00:56
Abgelegt unter: Frage
Tags:
Kommentare: 2 Kommentare.
Kommentare
Kommentar von steffen - 18. Juli 2009 gegen 10:09

du kommst auf ideen / fragen

in erster linie ist wohl dein pers?nlichkeitsprofil entscheidet – bedeutet hast du vorstrafen wenn ja was f?r vorstrafen – hier wird abgewogen in welcher schwere diese straftaten vorlagen und mit welcher ernsthaftigkeit du dein erw?hnen dieser straftet ?u?erst. in zweiter funktion wird sicher bewertet was du genau ?u?erst. wir genie?en „meinungsfreiheit“ in deutschland – mit einer blo?en ?u?erung kannst du sicher nicht zur rechenschaft gezogen werden – erst dann wenn du die ?u?erung in die tat umsetzt. wenn du n?heres im detail wissen willst schreib mir eine email – mein dad z?ckt dann seinen polizeikatalog und dann zitiere ich :) – ich bin der auffassung das in deutschland erstmal richtig dicke was passieren muss, damit die executive mal ihren hintern bewegt – wenn du jedoch einer politesse sagst wo genau du falsch geparkt hast, wird sie sicherlich den laufschritt einschalten :)

Kommentar von Jokey - 18. Juli 2009 gegen 11:01

Ja genau das mein ich ja:
Nehmen wir an, ich schreibe hier im Blog, dass ich zu jenem Zeitpunkt an folgender Stelle im Parkverbot stand.
Das w?re ja theoretisch wie ein Gest?ndniss.
Mehr sag ich erst mal nicht … schick dir lieber ne Mail






















Creative Commons License
Alle Inhalte stehen unter einer Creative Commons-Lizenz.