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Sein lassen statt Löschen statt Sperren

Heute fand eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema Internetsperren statt, diese wurde auf den Seiten des deutschen Bundestages live übertragen. Die Petition selbst ist eine der erfolgreichsten Petitionen die je eingereicht wurden, wenn man die Zahl der Mitzeichner als Maßstab nimmt.
Nun möchte man ja meinen, dass mit der Änderung des Gesetzes, welches im Übrigen morgen in Kraft treten wird, der Fall erledigt sei, denn laut Bundesministerium des Inneren werden keine Sperrlisten erstellt und Seiten, welche den Kindesmissbrauch dokumentieren gelöscht anstatt gesperrt.

Die interessanteste Frage innerhalb dieser Sitzung hat meines Erachtens nach Dr. Konstantin von Notz gestellt, leider aber erst gen Ende und sie ist meiner Meinung nach nur unzureichend beantwortet worden.
Wenn wir im Strafgesetz mit dem §184b eine ganz klare rechtliche Situation herstellen, auf deren Grundlage Verstöße geahndet werden können und müssen, wozu benötigen wir dann noch ein Sperr- bzw. Löschgesetz?

Ein Gesetz zum Gesetz? Ein Gesetz, welches die Wirksamkeit eines anderen rechtfertigt?
Reicht denn der §184b allein nicht aus um bei einem Vergehen die entsprechenden Inhalte aus dem Netz zu entfernen?
Sollte man jetzt nicht weiterhin an dieser Petition festhalten und dieses ganze Gesetzgedöhns kippen? Warum etwas verbieten, was schon verboten ist?

Ab heute Abend steht das Video als Video-on-demand auf den Seiten des Bundestags zur Verfügung.

Geposted am: Montag, 22. Februar 2010
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