Ursel duldet Kinderpornografie im Netz ???

Leider passiert es mir viel zu häufig, dass andere meine Gedanken in bessere Worte fassen können.

Da das BKA die Speicherorte der indizierten Dateien kennt, ist es zwingend, nach $163,1,Satz1 StPO zu handeln. (bitte hier nachlesen)

Ohne Kenntnis der Speicherorte (Server u.a) wäre eine Vorschaltung des STOP -Schildes schließlich nicht möglich.

via Oldblog

Also wenn ich das mal in meine eigenen Worte fasse stellt sich mir die Frage: Macht sich das BKA mit jedem dargestelltem StoppSchild in Sachen Kinderpornografie strafbar???
Das neue Telemediengesetz, dass in seinem Inhalt gegen die Strafprozessordnung verstößt … Darf das denn so sein? Mit der Darstellung des Stoppschildes wird der Inhalt also weiterhin im Netz geduldet???

Denn bei allem Grusel über das, was Sie da beschreiben: Jetzt gerade wird ein 8-Jähriger irgendwo in Kambodscha gefickt. Und noch einer in Brasilien und da einer in Rumänien.

Sie können daran jetzt nichts ändern, aber Sie können mit daran arbeiten, die wirtschaftlichen Bedingungen dieser Länder zum besseren zu bewegen.
Ein Kind aus Kambodscha, das in Deutschland einen Hochschulabschluss machen kann, überlegen Sie mal.
Ein Kind gerettet.

via Malte

Was mich immer noch stört, ist, dass im Augenblick soviel Energie aufgewandt wird um diesen sch*** Gesetzentwurf durchzubringen und diese Energie sicherlich nötiger wäre um hilfebedürftige Kinder zu unterstützen.
Die Sperren und der schwindelige Gesetzentwurf helfen nur der Politik und dem Wahlkampf, sie helfen nicht den Kindern. Dieses bekloppte StoppSchild nützt einfach niemanden und wir sind uns doch alle einig, dass der Kampf gegen Kinderpornografie ganz anders aussehen muss und viel einfacher und effektiver sein kann.

Geposted am Mittwoch, 27. Mai 2009 so gegen 14:35
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