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Mitzeichner gesucht

Morgen ist es dann endlich wieder so weit, ich darf wieder arbeiten gehen. Die letzten vier Monate war ja auch eher ein stetiges Auf und Ab.
Jetzt lümmel ich gemütlich auf der Couch, bei mir bereits bekanntem TV-Programm und bin doch ein bissl aufgeregt. Ich bin gespannt, was mich morgen erwartet.
Die letzten Tage hier waren mehr als anstrengend, die Maus hat jetzt schon seit fast ner Woche Durchfall, anfangs mit Erbrechen. Das hatte ich dann auch am Donnerstagabend, war toll.
Die Maus habe ich heute schon beizeiten ins Bett abgeschoben und ich hoffe, dass sie in Ruhe durchschlafen kann. Zur Feier des Tages werde ich heute auch mal nicht so spät ins Bett gehen, vielleicht komm ich ja morgen mal früh raus …

Ach und bevor ich es vergesse, bitte hier klicken und die ePetition gegen ELENA mitzeichnen, ihr habt nur noch Zeit bis Dienstag.
Eigentlich schon irre, die Kanzlerin weist darauf hin, dass man sich gegen Googles Streetview Car wehren kann und zeitgleich werden unsere Rechte bzgl. unserer Daten so mit Füßen getreten. Denkt mal drüber nach!

Vielleicht war mir deshalb seit Tagen so schlecht …

Geposted am: Sonntag, 28. Februar 2010
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Sein lassen statt Löschen statt Sperren

Heute fand eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema Internetsperren statt, diese wurde auf den Seiten des deutschen Bundestages live übertragen. Die Petition selbst ist eine der erfolgreichsten Petitionen die je eingereicht wurden, wenn man die Zahl der Mitzeichner als Maßstab nimmt.
Nun möchte man ja meinen, dass mit der Änderung des Gesetzes, welches im Übrigen morgen in Kraft treten wird, der Fall erledigt sei, denn laut Bundesministerium des Inneren werden keine Sperrlisten erstellt und Seiten, welche den Kindesmissbrauch dokumentieren gelöscht anstatt gesperrt.

Die interessanteste Frage innerhalb dieser Sitzung hat meines Erachtens nach Dr. Konstantin von Notz gestellt, leider aber erst gen Ende und sie ist meiner Meinung nach nur unzureichend beantwortet worden.
Wenn wir im Strafgesetz mit dem §184b eine ganz klare rechtliche Situation herstellen, auf deren Grundlage Verstöße geahndet werden können und müssen, wozu benötigen wir dann noch ein Sperr- bzw. Löschgesetz?

Ein Gesetz zum Gesetz? Ein Gesetz, welches die Wirksamkeit eines anderen rechtfertigt?
Reicht denn der §184b allein nicht aus um bei einem Vergehen die entsprechenden Inhalte aus dem Netz zu entfernen?
Sollte man jetzt nicht weiterhin an dieser Petition festhalten und dieses ganze Gesetzgedöhns kippen? Warum etwas verbieten, was schon verboten ist?

Ab heute Abend steht das Video als Video-on-demand auf den Seiten des Bundestags zur Verfügung.

Geposted am: Montag, 22. Februar 2010
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